Angelverbot an der unteren Mühlenau
Wie bereits vor einigen Jahren im Bereich Rosendahl haben wiederum einzelne Angler durch ihr Fehlverhalten zu einer Rufschädigung der gesamten Husumer Anglerschaft Anlass gegeben.
An der unteren Mühlenau ist es unmittelbar vor der Zingelschleuse auf der Rückseite des Schifffahrtsmuseums in den vergangenen Monaten zu Sachbeschädigungen gekommen: Unbekannte haben unerlaubt Privatgrundstücke betreten und dabei einen Holzlamellenzaun eingetreten.
Um weitere Unannehmlichkeiten mit den Grundstücksbesitzern zu vermeiden, sprechen wir ab sofort ein grundsätzliches Angelverbot für die Mühlenau im Bereich zwischen der Fußgängerbrücke hinter dem Gesundheitsamt und der Zingelschleuse aus.
Die Fischereiaufsicht wird den genannten Bereich verstärkt kontrollieren.
Die Anlieger an der unteren Mühlenau werden die Polizei benachrichtigen, sobald ihre Privatgrundstücke erneut betreten werden sollten.